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Interventionsleitfaden

Interventionsleitfaden (vorläufig)

Dieser Interventionsleitfaden bietet einen Überblick über erste Schritte einer Intervention.

Er gilt bis zur Veröffentlichung des Interventionsleitfadens der ELKB.

Die 5 Eckpunkte der Intervention (ERNST)

  1. Erkennen: Anzeichen sexualisierter Gewalt werden ernst genommen, klar benannt und nicht bagatellisiert
  2. Ruhe bewahren: keine voreiligen Entscheidungen, kein überstürztes Handeln, stattdessen: Reflexion und Beratung
  3. Nachfragen: Was ist passiert? Wer ist betroffen? Wer ist beteiligt?
  4. Sicherheit herstellen: Schutz der betroffenen Person ist oberstes Gebot => Trennung von betroffener und beschuldigter Person; Vermittlung von Beratung und Hilfe
  5. Täter*innen stoppen: klare Grenzen setzen, Fehlverhalten benennen, Konsequenzen klären

Interventionsschritte im Einzelnen:

1. Konfrontation mit einem Verdachtsfall

  • Ruhe bewahren! Verdacht ernstnehmen, zuhören, Inhalt vertraulich behandeln
  • Mit Dokumentation beginnen, um Klarheit – Überblick zu gewinnen
  • Wer ist die betroffene Person? Alter der Beteiligten, Dienstverhältnis
  • Was schildert die betroffene Person (Grenzverletzendes Verhalten, übergriffiges Verhalten (Wort, Tat), strafrechtlich relevante Tat …)
  • Wo ist der Vorfall geschehen?
  • Wer ist die meldende Person?
  • Wer ist die verdächtige Person mit Alter? (Kolleg*in, Schützling, Teamer*in, Ehrenamtlicher)
  • Wann ist etwas passiert bzw. um welchen Zeitraum geht es?
  • Beratung durch die Meldestelle ELKB oder Fachberatung, ggf. auch anonym in Anspruch nehmen.
  • Bei eigener Befangenheit, Verantwortung an Dienstvorgesetzten bzw. Geeignete Person übergeben.
  • Vorgesetzte (Dekan*, Regionalbischö*fin, Leitung der Einrichtung) bzw. zuständige Verantwortliche informieren.

2. Intervention

  • Interventionsteam einberufen => vgl. Schutzkonzeptangaben
  • Klärung der eigenen Betroffenheit im Interventionsteam
  • Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen
  • Dokumentation aller Handlungsschritte gewährleisten
  • Meldung an die Meldestelle!

3. Begleitung der betroffenen Person

  • Mit betroffener Person klären, was sie braucht
  • über weiteres Vorgehen informieren
  • an Hilfestelle vermitteln.
  • Nachfragen, ob Hilfe in Anspruch genommen wurde. Dieses Nachfragen nicht delegieren!

4. Umgang mit der verdächtigten Person

  • Zuständigkeit der Begleitung klären
  • Keine "Klärungsgespräche" unter gleichzeitiger Beteiligung von verdächtiger und betroffener Person führen!

Im konkreten Verdachtsfall: Beurlaubung, Zutritt zu Einrichtung, Gemeindehaus, etc. untersagen

Weitere Maßnahmen:

  • Ehrenamt: Tätigkeitsausschluss, Entzug Juleica
  • Angestelltenverhältnis: Abmahnung, Verdachtskündigung, fristlose Kündigung
  • Kirchenbeamte: Disziplinarverfahren

5. Kommunikation nach außen

Es gelten die Regeln der Krisenkommunikation:

  • Sich beraten, wer vor Ort informiert werden muss
  • Sachlich und transparent kommunizieren; auf Datenschutz Vertraulichkeit und Persönlichkeitsrechte achten
  • Von der Situation der betroffenen Person leiten lassen, nicht von der Situation der Kirche oder des Rufs der Gemeinde
  • Es kommunizier nur einer
  • Nicht bagatellisieren, Betroffenheit zeigen, Verantwortung übernehmen => klare Haltung zeigen (vgl. Leitbild)
  • Keine voreiligen Stellungnahmen abgeben, sondern nach Absprache mit der Meldestelle landeskirchliche Pressestellen einbeziehen.